Bildungswerk für Gesundheitsberufe e. V.
Verband medizinischer Fachberufe e. V. Bildungswerk für Gesundheitsberufe e. V. (BIG)


Finanzielle Förderung von Weiterbildung in Niedersachsen

Speziell für Kleine und mittlere Unternehmen

Kleine und mittlere Unternehmen mit Betriebssitz in Niedersachsen haben die Möglichkeit, für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Zuschuss aus EU-Mitteln zu beantragen. Über das Programm "Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen (IWiN)" können ab Januar 2008 je Betrieb max. € 3.000 pro Kalenderjahr aus ESF-Mitteln bewilligt werden. Antragsberechtigt sind auch Inhaberinnen und Inhaber von Klein- und Kleinstunternehmen mit mindestens einem, jedoch weniger als 50 Beschäftigten.

Gefördert werden können alle Bildungsmaßnahmen, die der Vermittlung von Fach-, Sozial- oder Methodenkompetenz dienen, also z. B. die Teilnahme an Kursen und Lehrgängen der IHK-Weiterbildung oder anderer Träger. Ausgenommen sind Veranstaltungen, die der ausschließlichen Vermittlung von Grundkenntnissen - vor allem im EDV-Bereich - dienen. Auch Bildungsmaßnahmen, die bereits anderweitig gefördert werden (z. B. Meister-Lehrgänge), können nicht berücksichtigt werden.

Die Bildungsmaßnahmen sollen i. d. R. mindestens 30 Zeitstunden umfassen; die Förderung kürzerer Maßnahmen ist im Ausnahmefall mit entsprechender Begründung denkbar.

Die weiteren Fördervoraussetzungen:

  • Das Unternehmen zahlt die Rechnung.
  • Das Unternehmen hat seinen Betriebssitz in Niedersachsen.
  • Das Unternehmen hat weniger als 250 Beschäftigte, einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro und ist unabhängig und eigenständig.
  • Die Weiterbildung wird nicht durch ein weiteres Förderprogramm unterstützt.
  • Die Weiterbildungsmaßnahme soll zum Strukturwandel beitragen (bitte dazu Angaben in der Antragsbegründung nicht vergessen!). Das einzelne Unternehmen ist in unterschiedlicher Ausprägung vom Strukturwandel betroffen, zum Beispiel von Veränderungen der Wettbewerbssituation auf dem Markt, geänderte Anforderungen der Kunden oder der Einführung neuer Technologien und Produkte. Diese Änderungen erfordern neue Kenntnisse und Kompetenzen der Beschäftigten.

Es kann sich um eine erhebliche Fördersumme handeln, insbesondere dann, wenn die Qualifizierung während der Arbeitszeit stattfindet. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zu den Kosten der Weiterbildung. Gefördert werden je Teilnehmer die reinen Qualifizierungskosten. Das Unternehmen trägt die Freistellungskosten sowie einen Eigenbeitrag von mind. 10 % Betriebsinhaber/innen zahlen einen höheren Eigenbeitrag, da für sie keine Freistellungskosten entstehen). Über die Förderhöhe aus dem ESF entscheidet jeweils die zuständige Regionale Anlaufstelle auf Grundlage des Antrages.

Wichtig: Der Antrag auf Förderung muss für jeden zu fördernden Beschäftigten einzeln vor Beginn der Bildungsmaßnahme bei einer der beiden u.g. Regionalen Anlaufstellen gestellt und bewilligt werden! Der Antrag sollte deshalb mit einer ausreichenden Vorlauffrist von 3 Wochen eingereicht werden. Handelt es sich um eine modulare Weiterbildung, kann ein Antrag für die noch nicht begonnenen Module gestellt werden. Nach Beendigung der Bildungsmaßnahme müssen die Originalrechnung und eine Teilnahmebescheinigung eingereicht werden.

Informationen: www.iwin-niedersachsen.de


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