Bildungswerk für Gesundheitsberufe e. V.
Verband medizinischer Fachberufe e. V. Bildungswerk für Gesundheitsberufe e. V. (BIG)


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Newsletter vom 20.10.2011

Themen:

Bildungsprämie nur noch für Kurzentschlossene

Die aktuelle Förderperiode der Bildungsprämie läuft zum 30.11.2011 aus. Damit endet ein Modell, von dem seit seiner Einführung im Jahr 2008 mehr als 50.000 Teilnehmer profitiert haben. Derzeit ist eine Fortführung oder Neuauflage nicht in Sicht.
Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.

Gutschein jetzt beantragen
Kurzentschlossene, die noch von der Bildungsprämie 2011 profitieren wollen, sollten daher bis spätestens 30.11.2011 bei einer der Beratungsstellen ihren Prämiengutschein beantragen. Die für Sie nächstgelegene Beratungsstelle finden Sie auf www.bildungspraemie.info

Der 31.05.2012 ist der letzte Termin, an dem Prämiengutscheine vom Bildungsanbieter zur Erstattung eingereicht werden können. Das trifft jedoch nur für solche Maßnahmen zu, die zu diesem Zeitpunkt bereits begonnen haben und für die der Eigenanteil von den Teilnehmern bezahlt wurde.

Was wird gefördert?
Die Bildungsprämie fördert grundsätzlich Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind, die wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt und Kompetenzen erweitern.

Bildungsprämie für BIG-Seminare!
Für Sie als Medizinische, Zahnmedizinische oder Tiermedizinische Fachangestellte bzw. Zahntechniker/innen bedeutet dies, dass auch Seminare und Lehrgänge vom Bildungswerk für Gesundheitsberufe e.V. mit der Bildungsprämie gefördert werden können. Und Mitglieder im Verband medizinischer Fachberufe e. V. profitieren dabei zusätzlich durch ihren Mitgliedsrabatt.

Wer kann die Bildungsprämie beantragen?
Einen Prämiengutschein können Sie erhalten, wenn Sie erwerbstätig sind und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 25.600 Euro (oder 51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Auch Berufsrückkehrer/innen oder Mütter und Väter in Elternzeit sowie Selbständige und mithelfende Familienangehörige können einen Prämiengutschein beantragen.

Wie wird gefördert?
Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Bund 50 Prozent der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro. Den Prämiengutschein erhalten Sie einmal jährlich in einem Beratungsgespräch. Anschließend geben Sie ihn mit der Anmeldung beim Bildungsträger ab und erhalten eine reduzierte Rechnung.

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung, Service- und Programmstelle Bildungsprämie (SuP)

Weitere Informationen unter der kostenlosen Rufnummer
(08 00) 2 62 30 00.

Schauen Sie gleich nach einem für Sie passenden Bildungsangebot, z.B. Praxismanagement-Seminare im Raum
- Düsseldorf ab Januar 2012
- Hannover/Osnabrück ab Januar 2012
- Berlin ab April 2012

oder Gastroenterologische Endoskopie in
- Dresden ab Februar 2012
- Berlin ab März 2012

sowie weitere Angebote.

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