Bildungswerk für Gesundheitsberufe e. V.
Verband medizinischer Fachberufe e. V. Bildungswerk für Gesundheitsberufe e. V. (BIG)


Fördermöglichkeiten

Lernen hört nach der Schule, Ausbildung oder Studium nicht auf, denn Lernen ist das wesentliche Werkzeug zum Erlangen von Bildung und damit für die Gestaltung persönlicher Lebens- und Arbeitschancen. Das Schlüsselwort heißt "Lebenslanges Lernen", wenn man auf dem Arbeitsmarkt mithalten will.

Aus- und Weiterbildung bilden die existenzielle Grundlage für die Zukunft. Deswegen muss sich jeder Bildung leisten können.

Vielfältige Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten werden staatlicherseits angeboten. Jede Förderung muss jedoch individuell geprüft und bewilligt werden. Die Entscheidungen treffen die zuständigen Stellen, z.B. Arbeitsagentur, BfA oder LVA.

1. Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

Weiterbildungsaktivitäten werden unter bestimmten Voraussetzungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), dem sog. Meister-BaföG, vom Staat finanziell unterstützt. 

2. Begabtenförderung berufliche Bildung

Das "Begabtenförderungswerk berufliche Bildung" fördert junge, besonders leistungsfähige Berufsabsolventinnen und -absolventenen durch zweckgebundene Stipendien in Höhe von bis zu 5.100 € in 3 Jahren, i.d.R. verteilt auf 3 Jahre.

Die nach dem Berufsbildungsgesetz zuständige Stelle, bei der Ihr Berufsausbildungsverhältnis eingetragen war, ist zuständig für die Information, Beratung, Aufnahme und Förderung. In der Regel ist das die Kammer, bei der die Abschlussprüfung erfolgte.

Weitere Informationen finden Sie unter Links / Finanzierungen.

3. Begabtenförderung im Hochschulbereich

Studierende an Hochschulen und Hochschulabsolventinnen / Hochschulabsolventen können gemäß Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nicht im Rahmen der Begabtenförderung berufliche Bildung gefördert werden.

Für diese Zielgruppe gibt es mehrere andere Begabtenförderungswerke (Siehe Linkliste)

Weitere Förderprogramme und Finanzierungsmöglichkeiten der Bundesländer  

Die einzelnen Bundesländer bieten verschiedene Programme zur Finanzierung beruflicher Weiterbildung an.Da die jeweiligen Ministerien für die Inhalte, Förderungsvoraussetzugen und Zielgruppen verantwortlich sind,ergeben sich unterschiedliche Regelungen von Bundesland zu Bundesland. 

Damit Sie sich einen vollständigen und aktuellen Überblick verschaffen können,hat die Bundesregierung eine über das Internet zugängliche Förderdatenbank eingerichtet. Infos: www.foerderdatenbank.de

4. Bildungsurlaub in Niedersachsen

Einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG) haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Arbeitsplatz sich in Niedersachsen befindet. Der Anspruch besteht für die Teilnahme an den Veranstaltungen, die von der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung (früher: Verwaltungsstelle) der Niedersächsischen Bundes für freie Erwachsenenbildung e.V. anerkannt worden sind.

Externe Links:

Weitere Webseiten zum Thema finden Sie auch in der Rubrik Links.

Weitere Informationen zu regionalen Förderangeboten:



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